Deshalb müsse der Beschwerdeführer nun eine Schuld bezahlen, welche er nicht verursacht habe. Zudem werde er vom Betreibungsamt als renitent hingestellt. Er sei aber von der ihn eskortierenden Polizei darüber aufgeklärt worden, dass er zu nichts gezwungen werden dürfe. So habe er dem Betreibungsamt lediglich erklärt, dass er nicht bereit sei, etwas zu unterschreiben, was jeglicher Grundlage entbehre. Er ersuche deshalb die Aufsichtsbehörde, den Behauptungen, dass er sich renitent verhalten haben solle, nachzugehen, indem möglicherweise die Polizisten befragt würden.