Abschliessend stelle er den Antrag, dass ihm der Rechtsstillstand weiterhin zu gewähren sei, bis er bei nachgewiesener vollständiger Genesung im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte seine Rechtsgeschäfte selbst durchführen könne. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 3. April 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingabe vom 5. April 2023 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen. Ergänzend führt er aus, der Mitarbeiter des Betreibungsamtes, Herr […], habe es versäumt, ein Kreuz bei «Rechtsvorschlag» zu setzen. Deshalb müsse der Beschwerdeführer nun eine Schuld bezahlen, welche er nicht verursacht habe.