Mit der Verfügung vom 2. Februar 2023 sei ihm diese jedoch nicht bewilligt worden. Zudem sei er trotz laufender Rechtsmittelfrist unter Androhung der Vorführung durch die Polizei auf das Betreibungsamt vorgeladen worden. Es sei deshalb ebenfalls zu prüfen, ob diese Vorgehensweise dem geltenden Gesetz entspreche. Aufgrund der regelmässigen Ratenzahlungen sei ersichtlich, dass er bereit sei, seine Schulden zu bezahlen. Abschliessend stelle er den Antrag, dass ihm der Rechtsstillstand weiterhin zu gewähren sei, bis er bei nachgewiesener vollständiger Genesung im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte seine Rechtsgeschäfte selbst durchführen könne.