I. 1. Mit E-Mail-Eingabe vom 13. Februar 2023 reicht A.___ als Schuldner eine Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 2. Februar 2023 ein. Mit Eingabe vom 16. März 2023 reicht er die verbesserte, mit Originalunterschrift versehene Beschwerde per Post ein. Darin macht er im Wesentlichen geltend, er habe mit der Gerichtskasse eine Ratenzahlung vereinbart. Dennoch sei er nun wegen dieser Forderung gepfändet worden. Damit sei der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt worden. Trotzdem bezahle er weiterhin die Raten. Zudem sei er derzeit krank und es sei die Diagnose einer mittelschweren Depression gestellt worden.