Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 13. April 2023 Es wirken mit: Oberrichter von Felten Oberrichter Thomann Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Verlängerung des Rechtsstillstandes (Betreibung Nr. [...] und [...]) zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: