Ebenso sei der Posten Mietzins im Betrag von CHF 3’038.00 zu berücksichtigen. 2. Das Betreibungsamt Region Solothurn stellte in seiner Vernehmlassung vom 2. März 2023 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. 3. Der Beschwerdeführer liess der Aufsichtsbehörde am 13. März 2023 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes zukommen und wiederholte darin seinen bereits gestellten Antrag.