I. 1. Am 4. Februar 2023 erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen die Berechnung des Existenzminimums und die darauf aufbauende Abrechnung für Dezember/Pfändungsnummer [...]/Zustelldatum 28. Januar 2023. Er stellt den Antrag, die Abrechnung für den Monat Dezember sei zu korrigieren. Die Kreditoren im Betrag von CHF 2’128.00 seien als Verbindlichkeiten und somit ertragsmindernde Posten zu berücksichtigen. Ebenso sei der Posten Mietzins im Betrag von CHF 3’038.00 zu berücksichtigen.