In seiner Vernehmlassung vom 21. Februar 2022 zur ersten Beshwerde beantragte das Betreibungsamt, die Beschwerde sei abzuweisen. 6. Mit Verfügung vom 23. Februar 2022 kündigte die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs an, die neu eingereichte Beschwerde vom 16. Februar 2022 werde vorläufig unter der bisherigen Verfahrensnummer weitergeführt. Gleichzeitig wurden die neue Beschwerde vom 16. Februar 2022 dem Betreibungsamt und die Vernehmlassung des Betreibungsamtes vom 21. Februar 2022 dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebracht. Beide liessen sich nicht mehr vernehmen.