Weiter erklärte es, einen Drittel der Hypothekarzinse gegen Vorlage der Hypothekarzinssabrechnung der Bank zurückzuerstatten. 4. Gegen die revidierte Einkommenspfändung erhob der Beschwerdeführer am 16. Februar 2022 erneut Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Darin verlangt er die Berücksichtigung seines Untermietvertrages. Zudem habe sich der Sohn von Frau B.___ bei der Gemeinde auf den 31. Januar 2022 abgemeldet. 5. In seiner Vernehmlassung vom 21. Februar 2022 zur ersten Beshwerde beantragte das Betreibungsamt, die Beschwerde sei abzuweisen.