Am 4. Februar 2022 (Postaufgabe) gelangte A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) mit einer Beschwerde gegen das Betreibungsamt an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Die Beschwerde richtet sich gegen die Nichtauszahlung der Untermiete, der auswärtigen Verpflegung und des erhöhten Nahrungsbedarfs, d.h. er verlangt die Rückerstattung der erwähnten Auslagen. Sein Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wurde mit Verfügung vom 7. Februar 2022 abgewiesen.