Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 11. März 2022 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: