Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Existenzminimumsberechnung vom 8. Dezember 2022 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Betreibungsamt zurückgewiesen, damit es die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen abklärt und danach neu entscheidet. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.