Es verrechnet die Rente mit dem Bedarf des Kindes. Der Zinsanteil, welcher der Tochter angerechnet wird, ist jedoch zu gross. Das Betreibungsamt hat B.___ einen Anteil am Mietzins der vierköpfigen Familie von 40% belastet. Rechnet man auch die Nebenkosten ein – was das Betreibungsamt nicht gemacht hat – beträgt der Anteil immer noch 34%. Die Anrechnung eines zu hohen Mietzinsanteils von B.___ hat eine Herabsetzung des Existenzminimums des Beschwerdeführers zur Folge. Zudem steht nicht fest, ob die Rente den angerechneten Betrag von CHF 1’185.00 überhaupt erreicht. Eine reine IV-Kinderrente dürfte niedriger sein.