Der gesamte Mietzins beträgt CHF 1’450.00. Für den Mietzinsanteil der restlichen Familie, also des Schuldners, seiner Ehefrau und des anderen Kindes C.___, geboren am [...] 2012, setzte es demzufolge einen Anteil von CHF 865.00 in die Berechnung ein. Die Nebenkosten von CHF 250.00 hat es separat in die Berechnung aufgenommen. 5. Die Höhe der IV-Rente von B.___ geht aus den Akten nicht hervor. Ebenfalls nicht ersichtlich ist, wem der Anspruch auf die IV-Rente zusteht und wofür diese ausbezahlt wird. Der Beschwerdeführer spricht von einer IV-Rente für seine Tochter. Das Betreibungsamt führt in seiner Vernehmlassung aus, die Tochter B.___ beziehe eine IV-Rente.