Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 30. Januar 2023 Es wirken mit: Oberrichter von Felten Oberrichter Werner Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: