_ AG befinde sich nicht am richtigen Ort [...], eine Betreibung nach Art. 46 Abs. 1 SchKG am Wohnsitz des Schuldners zu führen ist, die Beschwerde somit sogleich ohne Einholung einer Vernehmlassung abgewiesen werden kann, das Beschwerdeverfahren vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs grundsätzlich kostenlos ist, einer Partei aber bei mutwilliger Prozessführung Bussen bis zu CHF 1’500.00 sowie Gebühren und Auslagen auferlegt werden können (Art. 20a Abs. 2 Ziff.