{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2022-12-20", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2022-94_2022-12-20.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=163786&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=26&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2a8d7bf1cc34ae5bcb5d3553db822b78"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2022.94"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 20.12.2022 SCBES.2022.94"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betreibung Nr. [...] und [...]"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:11:15", "Checksum": "e32e3223b77435c27e7751fd7a68a6f9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 20.12.2022 SCBES.2022.94\nRegeste:\nBetreibung Nr. [...] und [...]\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 20. Dezember 2022\nEs wirken mit:\nOberrichter von Felten\nOberrichter Werner\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Betreibung Nr. [...] und [...]\nhat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:\nA.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 15. Dezember 2022 (Postaufgabe) gegen die Zahlungsbefehle Nr. [...] und [...] des Betreibungsamtes Dorneck Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs erhoben hat und die Feststellung der Nichtigkeit beantragt,\nder Beschwerdeführer vorbringt, die angehobene Betreibung der Firma B.___ AG befinde sich nicht am richtigen Ort [...],\neine Betreibung nach Art. 46 Abs. 1 SchKG am Wohnsitz des Schuldners zu führen ist,\ndie Beschwerde somit sogleich ohne Einholung einer Vernehmlassung abgewiesen werden kann,\ndas Beschwerdeverfahren vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs grundsätzlich kostenlos ist, einer Partei aber bei mutwilliger Prozessführung Bussen bis zu CHF 1’500.00 sowie Gebühren und Auslagen auferlegt werden können (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG),\nim vorliegenden Fall von einer Kostenauflage noch abzusehen ist, der Beschwerdeführer jedoch darauf aufmerksam zu machen ist, dass ihm inskünftig bei mutwilliger Beschwerdeführung Kosten und allenfalls sogar Bussen auferlegt werden könnten,\ndie Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG),\nerkannt:\n1. Die Beschwerde wird abgewiesen.\n2. Es werden keine Kosten erhoben.\n3. A.___ wird darauf hingewiesen, dass ihm inskünftig bei mutwilliger Prozessführung Gebühren und Auslagen und allenfalls sogar Bussen auferlegt werden könnten.\nRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.\nIm Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs\nDer Präsident Der Gerichtsschreiber\nFlückiger Schaller"}