II. 1. Der Beschwerdeführer rügt unter anderem, er wolle wissen, was mit der gepfändeten Summe passiert sei. Diese hätte an die B.___ ausbezahlt werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei. Diesbezüglich kann auf die in der Vernehmlassung des Betreibungsamtes gemachten Aussagen verwiesen werden. Demnach seien die nach erfolgten Rückzahlungen an den Beschwerdeführer noch vorhandenen Lohnpfändungsbeträge nach Ablauf des Lohnpfändungsjahres an die Betreibungen Nr. [...] und [...] der B.___ angerechnet und über den ungedeckten Betrag die Verlustscheine Nr. [...] und [...] ausgestellt worden.