Sein Sohn befinde sich in Ausbildung und erhalte nur CHF 700.00 pro Monat und müsse auch seine Sachen bezahlen. Deshalb sei die Existenzminimumberechnung zu überprüfen. 2. Das Betreibungsamt schliesst mit Vernehmlassung vom 18. Januar 2023 auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingabe vom 23. Januar 2023 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen.