Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 19. Januar 2023 Es wirken mit: Vizepräsident Werner Oberrichter von Felten Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Aufsichtsbeschwerde hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 5. Dezember 2022 (Postaufgabe) Beschwerde gegen das Betreibungsamt Olten wegen Gesetzesverletzung, Unangemessenheit, Beleidigung sowie Amtsmissbrauch einreichte und sich aufgrund folgender Punkte beschwerte: - wegen falsch erteilter Auskünfte mit verheerenden Folgen - Vertuschung dieses groben Fehlers