Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung vor, mit Fortsetzung dieser undefinierten Pfändung versuche das Betreibungsamt Region Solothurn (Herr [...]) auch die Pensionskasse zu plündern. Das Betreibungsamt habe Art. 94 Abs. 5, 97 Abs. 2 und 100 SchKG vorsätzlich verletzt. 4. Am 5. September 2022 hatte der Beschwerdeführer eine erste Beschwerde gegen die Pfändung Nr. [...] an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs erhoben (Verfahren SCBES.2022.63). Für die vorliegende Beschwerde kann auf die Einholung eine Vernehmlassung verzichtet werden. Wie im vorangegangenen Verfahren erschöpft sich die Begründung in nicht nachvollziehbaren Vorwürfen gegen das Betreibungsamt.