Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 7. Dezember 2022 Es wirken mit: Oberrichter Thomann Oberrichterin Weber Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegner betreffend Pfändung Nr. [...] zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: 1. Am 9. November 2022 verfügte das Betreibungsamt Region Solothurn gegenüber A.___ eine Pfändung des das Existenzminimum von CHF 891.00 übersteigenden Betrages seiner BVG-Rente. Gemäss Existenzminimumsberechnung beläuft sich der Notbedarf auf CHF 2’546.00.