] der Beschwerdeführerin am 4. November 2022 zugestellt worden. Der mit Beschwerde vom 8. November 2022 erhobene «Einspruch» habe das Betreibungsamt als rechtzeitigen Rechtsvorschlag entgegengenommen und entsprechend protokolliert. Damit sei dem Rechtsbegehren vollumfänglich entsprochen worden. Der Beschwerdeführerin fehle es bezüglich dieser Betreibung an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse.