___ GmbH, B.___. 2. Das Betreibungsamt schliesst mit Vernehmlassung auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, die Pfändungsankündigungen stellten keine formell zuzustellenden Betreibungsurkunden dar. Das Betreibungsamt habe somit nicht zu prüfen, wer seitens des Schuldners berechtigt sei, diese in Empfang zu nehmen. Bezüglich der Zahlungsbefehle habe die Mutter des Beschwerdeführers offenbar über eine Vollmacht zur Entgegennahme verfügt. Zudem sei der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. [...] der Beschwerdeführerin am 4. November 2022 zugestellt worden.