{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2022-12-19", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2022-82_2022-12-19.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=163788&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "52b6a159369187c2410c30eb5d42e59a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2022.82"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 19.12.2022 SCBES.2022.82"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfügung vom 4. November 2022"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:12:27", "Checksum": "f29f4f277d963fc1409743a2e5e34758", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 19.12.2022 SCBES.2022.82\nRegeste:\nVerfügung vom 4. November 2022\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 19. Dezember 2022\nEs wirken mit:\nOberrichter Werner\nOberrichter von Felten\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nBetreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Verfügung vom 4. November 2022\nhat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung,\ndass:\n- A.___ mit Eingabe vom 8. November 2022 als Schuldnerin Beschwerde gegen die Verfügung der Amtschreiberei Grenchen-Bettlach vom 4. November 2022 erhebt, worin sie angewiesen wurde, das Motorrad [...] bis am 14. November 2022 auf dem Amt vorzuführen;\n- A.___ in ihrer Beschwerde geltend macht, es handle sich beim genannten Motorrad nicht um ihr Eigentum, sondern um das ihres Sohnes, deshalb sei die Verfügung aufzuheben;\n- das Betreibungsamt zur Vernehmlassung eingeladen, den Antrag stellt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei;\n- ein Drittanspruch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens im Sinne von Art. 106 ff. SchKG zu klären ist, jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens gemäss Art. 17 ff. SchKG sein kann, so ist es nicht Aufgabe des Betreibungsbeamten oder der Aufsichtsbehörde, die Rechtmässigkeit «besserer» Rechte Dritter zu beurteilen;\n- das Betreibungsamt auch Vermögenstücke zu pfänden hat, an welchen nach Angaben des Schuldners oder des Dritten ein «besseres» Recht zusteht; zur Klärung dieses Rechtes ist das Widerspruchsverfahren einzuleiten (Adrian Staehelin: Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Basel/Genf/München 2010, 2. Auflage, N 3 zu Art. 106);\n- die Verfügung vom 4. November 2022 demnach nicht zu beanstanden ist, womit die Beschwerde abzuweisen ist;\n- das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;\n- die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG);\nerkannt:\n1. Die Beschwerde wird abgewiesen.\n2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.\nRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.\nIm Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs\nDer Präsident Der Gerichtsschreiber\nFlückiger Isch"}