I. 1. Am 31. Oktober 2022 erschien A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und reichte eine Beschwerde ein. Darin rügte er, dass das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Grenchen-Bettlach angenommen wurde. 2. Das Betreibungsamt Grenchen-Bettlach beantragte in seiner Vernehmlassung vom 11. November 2022, die Beschwerde sei abzuweisen, sofern darauf einzutreten sei. 3. Der Beschwerdeführer, dem Gelegenheit geboten wurde, zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes Stellung zu nehmen, liess sich nicht mehr vernehmen.