Dies sei aus den entsprechenden Arbeitsunfähigkeitszeugnissen für die Monate Juni bis Oktober 2022 ersichtlich. Die Beschwerdeführerin habe ursprünglich das Geschäft ihrer Eltern (d.h. deren Imbisswagen) übernehmen wollen. Aus diesem Grund habe sie sich den [...] bereits im Juni angeschafft. In der Folge sei es jedoch nicht zu dieser Geschäftsübernahme gekommen, weil sich die Beschwerdeführerin mit ihren Eltern nicht über den Verkaufspreis für das Geschäft einig geworden sei. Die Beschwerdeführerin habe daher den Entschluss gefasst, selbst einen Imbissanhänger zu mieten und damit die selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.