Hierfür habe sie einen Imbissanhänger gemietet, für welchen sie eine monatliche Miete von CHF 1'600.00 bezahle. Der Mietvertrag sei vorerst bis 23. Dezember 2022 befristet worden, da die Beschwerdeführerin später einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Imbissanhänger kaufen wolle. Als Zugfahrzeug für den Anhänger habe sie zudem ein Auto kaufen müssen, welches über genügend Leistung verfüge, um den Anhänger ziehen zu können. Sie habe sich daher einen Occasion [...] angeschafft, für welchen ein Kaufpreis von CHF 10'800.00 vereinbart worden sei. Für die Zahlung des Kaufpreises seien monatliche Raten von CHF 1’000.00 vereinbart worden.