I. 1. Am 24. Oktober 2022 lässt A.___ als Schuldnerin Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung und den Pfändungsvollzug des Betreibungsamtes Dorneck vom 11. Oktober 2022 Beschwerde erheben und folgende Rechtsbegehren stellen: 1. Es sei die Verfügung betr. Pfändungsvollzug vom 11. Oktober 2022 teilweise aufzuheben, indem das Existenzminimum auf CHF 7'230.00 festzusetzen sei. 2. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.