Das Betreibungsamt schliesst trotzdem darauf, die Schätzungswerte der retinierten Gegenstände seien der Höhe nach gültig und richtig taxiert worden. Diese Ansicht wird lediglich mit dem Hinweis, dass die Gegenstände zum Teil starke Gebrauchsspuren aufwiesen oder verschmutzt seien, und dem Erfahrungswert begründet, in der Verwertung würden viel tiefere Preise erzielt, auch wenn die Anschaffungspreise viel höher lägen. Aber auch der Beschwerdeführer begründet seine Behauptung, die Preise und Werte der übrigen Gegenstände seien viel zu tief angesetzt, kaum weiter. Es kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, die aufgelisteten Schätzungswerte seien übertrieben bzw. unrichtig.