Für manche Gegenstände gibt es auch Preisindikatoren, wie z.B. «Eurotax» für Fahrzeuge. Sobald es sich um spezielle Gegenstände, wie z.B. Kunstobjekte oder Antiquitäten oder dergleichen handelt, ist dem Betreibungsamt zu raten, einen Sachverständigen beizuziehen (Myriam A. Gehri, Durchsetzung des mietrechtlichen Retensionsrechts in der Praxis, in: Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, 37/2016, S. 86 ff.). Die Schätzung und damit auch die von ihr abhängige Bestimmung des Umfangs der Retention ist im Wesentlichen eine Ermessenssache (Kurt Amonn/Fridolin Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Aufl., Bern 2013, § 22 N 49).