Dazu gelte es zu bemerken, dass die Gegenstände zum Teil starke Gebrauchsspuren aufwiesen oder verschmutzt seien (z.B. ausgelaufene Glace in der Eistheke). In der Verwertung würden erfahrungsgemäss viel tiefere Preise erzielt, auch wenn die Anschaffungspreise viel höher lägen. Falls es die Aufsichtsbehörde als angezeigt erachte, unterziehe sich das Betreibungsamt dem Eventualbegehren, die Gegenstände von einer Fachperson schätzen zu lassen. Weiter sei anzufügen, dass zwar offenbar zwei separate Mietverträge bestünden, weshalb zwei Retentionsbegehren gestellt worden seien. Jedoch bestehe nach Ansicht des Betreibungsamtes eine wirtschaftliche Einheit der vermieteten Räume.