Mit Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2022 stellt das Betreibungsamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Zur Begründung führt das Betreibungsamt im Wesentlichen aus, in den Retentionsverzeichnissen seien die vorhandenen Gegenstände vom Betreibungsamt gesamthaft wie folgt geschätzt worden: Retention Nr. […]: CHF 14'231.25; Retention Nr. […]: CHF 2'358.50. Diese stünden den Schätzungen des Beschwerdeführers gegenüber: Retention Nr. […] CHF 59'030.00; Retention Nr. […]: CHF 31'428.50. Dazu gelte es zu bemerken, dass die Gegenstände zum Teil starke Gebrauchsspuren aufwiesen oder verschmutzt seien (z.B. ausgelaufene Glace in der Eistheke).