Diese Büromöbel hätten einen Mindestwert von CHF 4'000.00, nicht leidglich einen Wert von CHF 145.00 wie geschätzt. - Nr. 33 nicht zusammenmontierte Möbelstücke: Die als nicht zusammenmontierte Möbelstücke bezeichneten Gegenstände seien eine komplette Küche, welche im Büro hätte eingebaut werden sollen. Der Wert betrage mindestens CHF 8'000.00, nicht bloss CHF 5.00. Auch im Retentionsverzeichnis Nr. […] seien die Gegenstände falsch und viel zu tief bewertet worden. Soweit die beiden Retentionsverzeichnisse nicht aufgehoben würden, sei es angezeigt, das Betreibungsamt anzuweisen, eine Neuschätzung durchzuführen und dabei einen Sachverständigen beizuziehen.