Mit Vernehmlassung vom 24. Oktober 2022 beantragt das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 3. Mit Stellungnahme vom 4. November 2022 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen und hält ergänzend fest, da die Pfändung heute stattgefunden habe, verlange er die Aufhebung des Pfändungsverfahrens.