I. 1. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2022 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsankündigung des Betreibungsamtes Olten-Gösgen vom 4. Oktober 2022 und stellt die Anträge, die Pfändungsankündigung sei aufzuheben, dies sei superprovisorisch anzuordnen, zudem sei ihm eine Parteientschädigung von mindestens CHF 500.00 sowie eine Genugtuung von CHF 100'000.00 zuzusprechen. Des Weiteren ersuche er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und es seien Richter mit einer sozial-christlichen Grundeinstellung einzusetzen.