Dennoch seien die Nebenkosten nicht angepasst und einbezogen worden. Des Weiteren sei er aufgrund seiner Arbeitszeiten auf sein Auto angewiesen, da er oft um 6 Uhr mit der Arbeit beginne. Zudem verlängere sich sein Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln um zwei Stunden, womit es ihm nicht mehr möglich sei, am Mittag nachhause zu fahren, um mit dem Hund nach draussen zu gehen. Zudem würden ihm die Krankenkassenprämien nicht mehr angerechnet und er müsse jeweils bis zu 10 Tage auf die Rückerstattungen durch das Betreibungsamt warten. 2. Mit Vernehmlassung vom 4. Oktober 2022 beantragt das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerde.