Er beschuldigt wiederum das Betreibungsamt des Raubes und der Veruntreuung von Geldern und die Aufsichtsbehörde des «Bescheidwissens», da sie viele Male vorsätzlich falsch, willkürlich und nationalistisch geurteilt habe. Eine weitere Beschwerde sei bedeutungslos, weil die Aufsichtsbehörde nur Marionette des Betreibungsamts sei und seit dem Jahr 2003 führten das Betreibungsamt und die Aufsichtsbehörde organisierte Kriminalität durch. Er begründet nicht, inwiefern die konkrete Lohnpfändung nicht rechtens sei, sondern begnügt sich mit abstrusen allgemeinen Anschuldigungen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Betreibungsamt Region Solothurn und seinen Angestellten.