20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Die Beschwerde erweist sich – wieder einmal – als mutwillig und querulatorisch. Der Beschwerdeführer hat allein in diesem Jahr bereits sieben Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs eingereicht. Seine Anschuldigungen und Rechtsbegehren bleiben dabei immer im Wesentlichen dieselben. Er beschuldigt wiederum das Betreibungsamt des Raubes und der Veruntreuung von Geldern und die Aufsichtsbehörde des «Bescheidwissens», da sie viele Male vorsätzlich falsch, willkürlich und nationalistisch geurteilt habe.