Es ist aber weder dargetan noch ersichtlich, inwiefern das Vorgehen des Betreibungsamtes nicht korrekt sein sollte. Aus den vom Betreibungsamt eingereichten Akten sind keinerlei Unstimmigkeiten ersichtlich. Dem Pfändungsprotokoll vom 29. August 2022 kann entnommen werden, dass mit diesem drei gegen den Beschwerdeführer bestehende Forderungen behandelt werden: zwei der Zentralen Gerichtskasse von jeweils CHF 300.00, zuzüglich Kosten von CHF 33.30, und eine der [...] SA über CHF 5'830.60.