I. 1. Am 29. August 2022 verfügte das Betreibungsamt Region Solothurn gegenüber A.___ eine Lohnpfändung für den das Existenzminimum von CHF 2'910.00 übersteigenden Betrag des Nettoeinkommens. 2. Dagegen erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 5. September 2022 mit folgenden Rechtsbegehren Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs: 1. Pfändungsvollzug sofort und schriftlich zu aberkennen, annullieren und aufheben (auch beim Arbeitgeber). 2. Betreibungsamt Region Solothurn verliehene Befugnisse zu entziehen. 3. Beteiligten Personen verliehene Befugnisse zu entziehen 4. Beteiligte Personen strafrechtlich zu verfolgen.