[...] angerechnet haben wollte, wurde gemäss der Überweisungsbestätigung kein Zahlungszweck angegeben (vgl. B 2). · Bei der Einzahlung des Betrags von CHF 98.00, welche gemäss der Beschwerdeführerin für die Betreibung Nr. [...] vorgesehen war, wurde beim Zahlungszweck lediglich «Endabrechnung» aufgeführt (B 6). · Bei der Bezahlung des Betrags von CHF 664.10, welche gemäss der Beschwerdeführerin an die Betreibung Nr. [...] hätte angerechnet werden sollen, war gemäss der Überweisungsbestätigung als Zahlungszweck «Pfändungsverlustschein vo 11.9.2006 Betr.Nr.:[...]» aufgeführt (B 10).