Somit ist auf die Beschwerde vom 29. August 2022 einzutreten. 2.1 Bezahlt ein von mehreren Gläubigern oder von einem Gläubiger für mehrere Schulden betriebener Schuldner an das Betreibungsamt mit der genauen Weisung, sie einem bestimmten Gläubiger zukommen zu lassen bzw. damit eine bestimmte Schuld zu tilgen, so hat sich das Betreibungsamt an diesen Willen zu halten (BGer. 2.10.2006, 7B.90/2006, E. l; BGE 96 III 3 = Pra 1970, 440; AB AR, ARGVP 2002, 110 E. 2; Art. 86 Abs. 1 OR). Bezeichnet ein Schuldner mehrerer Forderungen die Forderung nicht, auf die sich die Zahlung beziehen soll, so hat das Betreibungsamt analog den Vorschriften von Art.