Warum nur ein Teilbetrag und nicht die von ihr einbezahlten CHF 664.10 überwiesen worden seien, habe ihr bis heute nicht plausibel erklärt werden können. Wie auf dem Auszug ersichtlich, seien auch die anderen Zahlungen willkürlich verteilt worden. Wie aus dem Anhang weiter erkennbar sei, müsse der vom Betreibungsamt falsch weitergeleitete Betrag am 31. Mai 2022 zurück an das Betreibungsamt gegangen sein, da sie seit dem 8. April 2022 keine weiteren Zahlungen getätigt habe.