Obwohl diese Zahlungen auf dem Bankauszug mit den Betreibungsnummern klar deklariert worden seien, seien diese von der Sachbearbeiterin des Betreibungsamtes gesplittet worden. Dies habe zur Folge, dass beim Betreibungsamt nun eine Restforderung einer Betreibung bestehe, welche seit dem 8. April 2022 (Zahlungseingang beim Betreibungsamt) mit plus CHF 53.00 vollumfänglich bezahlt sei. Bezugnehmend auf die internen Unterlagen des Betreibungsamtes Olten-Gösgen sei eine Teilzahlung von CHF 420.85 an das falsche Inkassobüro überwiesen worden. Warum nur ein Teilbetrag und nicht die von ihr einbezahlten CHF 664.10 überwiesen worden seien, habe ihr bis heute nicht plausibel erklärt werden können.