I. 1. Mit Schreiben vom 29. August 2022 erhebt A.___ als Schuldnerin Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Zur Begründung bringt sie im Wesentlichen vor, sie habe am 6. und 7. April 2022 via Onlinebanking drei Einzahlungen an das Betreibungsamt getätigt: Für die Betreibung Nr. [...] CHF 440.00, für die Betreibung Nr. [...] CHF 98.00 und für die Betreibung Nr. [...] CHF 664.10. Obwohl diese Zahlungen auf dem Bankauszug mit den Betreibungsnummern klar deklariert worden seien, seien diese von der Sachbearbeiterin des Betreibungsamtes gesplittet worden.