Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich. Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Der Präsident Die Gerichtsschreiberin Flückiger Schmid Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 27. Juli 2023 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht eingetreten (BGer 5A_931/2022).