Dieser ist mit Blick darauf, dass es um die Existenzsicherung geht vergleichsweise niedrig anzusetzen. Das Guthaben des Beschwerdeführers wuchs von Januar bis Juni 2022 kontinuierlich an und verzeichnete per 30. Juni 2022 ein Plus von CHF 3'139.85 verglichen zum Saldo per 31. Januar 2022. Das Guthaben ist damit teilweise als Sparguthaben pfändbar. Nach Pfändung von CHF 1'300.00 blieben dem Beschwerdeführer noch immer CHF 7'865.15 auf dem Konto. Dieser Betrag deckt das Existenzminimum für mehrere Monate und ist auch mehr als dreimal so hoch wie das unpfändbare Einkommen von CHF 2'412.00 pro Monat.