Im Zeitpunkt der Pfändung verblieben dem Beschwerdeführer damit noch CHF 7'865.15. Aus den Akten ist ersichtlich, dass das Konto [...] des Beschwerdeführers im Wesentlichen – mit Ausnahme zweier Gutschriften der [...] AG über total CHF 2'205.85 – durch die monatliche AHV-Rente von CHF 1'586.00 und Ergänzungsleistungen von CHF 826.00 sowie eine Nachzahlung aus EL im April über CHF 3'304.00 geäufnet wurde (BA 3 der Vernehmlassung und Beilage 4 des Beschwerdeführers). Auf der Ausgabenseite wurden über das Privatkonto jeweils höhere Bankomat-Bezüge getätigt und Vergütungsaufträge erledigt. Die Höhe der Bezüge variiert dabei stark: