92 ad N 37). 6.2. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, betrug der Saldo des Kontos des Beschwerdeführers bei der [...]bank ([...]) per 30. Juni 2022 CHF 9'165.15. Davon hat die Beschwerdegegnerin am 11. Juli 2022 einen Betrag von CHF 1’300.00 gepfändet. Im Zeitpunkt der Pfändung verblieben dem Beschwerdeführer damit noch CHF 7'865.15.